Versicherungsbetrug – kein Kavaliersdelikt !

Auch wenn das Leben noch so teuer is, teurer denn je, und alle aufs Geld schauen müssen: Die Versicherungen sehen es tendenziell nicht so gerne , als Selbstbedienungsladen herzuhalten. Interessanterweise wird das Erlangen von Versicherungsleistungen auf einem nicht legalen Weg mit der Argumentation begründet: “Ich habe so viele Jahre eingezahlt , da muss doch was drin sein ” – “Die Versicherungen haben es eh…” . Sicherlich würde niemandem jener Leute, welche fingierte Schadensmeldungen verfassen, einfallen , eine kriminelle Tat zu begehen.

Allerdings ist das, was landläufig als Kavaliersdelikt bezeichnet wird, schlicht und einfach kriminell.

Im Strafgesetzbuch findet man dies im § 151, wo Versicherungsmißbrauch mit einer Freiheitstrafe bis zu 6 Monaten oder einer Geldstrafe bis 360 Tagsätzen geahndet wird, das kann bei wiederholten Vorfällen sogar bis zum Gewerbsmäßigen Betrug gehen und der wird mit bis zu 10 Jahrhen Haft bestraft.

Der EInfallsreichtum findet da kaum Grenzen, und es beginnt bei sogenannten “harmlosen ” kleinen Fällen, wie die Brille auf die man sich gesetzt hat und endet bei Brandstiftung unf angeblich verschwundener Autos. Auch Fahrräder sind ein beliebter Gegenstand, sich für den Sommer neu auszustatten.

Die Tätere findet man in allen sozialen Schichten und sind sowohl profis als auch Amateure, jene übersehen bei der Rechtfertigung vor sich selber, daß diese Bereicherung auf dem Rücken der Risikogemeinschaft stattfindet – und damit den Solidaritätsgedanken zerstört.

Diese “Kavaliersdelikte” kosten die Versicherungswirtschaft jährlich bis zu einer Viertelmilliarde Euro, und das tragen alle Versicherte mit, was sich letztendlich in den höheren Prämien niederschlägt. Schadenfreiheit soll man sich daher nicht durch derartige Transkationen belohnen lassen, sondern durch günstigere Prämien in seinem eigenen Vertrag – fragen Sie dazu Ihre(n) VersicherungsmaklerIn !

Einen Kommentar schreiben