Schenken macht Freude – und zahlt sich wieder aus !

Bekanntlich fällt ja mit 1.8. 2008 die Schenkungssteuer, allerdings, damit Umgehungen der Einkommensteuerpflicht vermieden und Schenkungen nachvollzogen werden können, müssen diese dem Fiskus gemeldet werden. Wie dieselbige Meldung auszusehen hat wird per Verordnung geregelt werden. Unter Angehörigen greift diese Vorschrift erst ab einem Schenkungswert von EUR 75.000, mehrere binnen eines Jahres werden addiert. Zwischen Nichtanghörigen liegt die Grenze allerdings schon bei EUR 15.000.- , ab dieser besteht Meldepflicht und es werden sämtliche Schenkungen innerhalb von 5 Jahren addiert. Wer sich nicht an diese Vorschrift hält, kann mit einer Verwaltungsstrafe mit bis zu 10% des Schenkwertes bestraft werden.

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